Inhalt: Wasserski und Wassermotorräder
Wasserski
Im Bereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Trier gibt es an mehreren Stellen besonders ausgewiesene Strecken zum Wasserski fahren. Um ein gefahrloses und rücksichtvolles Miteinander von Wassersportlern, Schifffahrt und Anliegern zu gewährleisten, sind Verhaltensregeln zu beachten. Das Merkblatt "Wasserskilaufen auf Binnenschifffahrtsstraßen" können Sie hier aufrufen.
Hinweise über das Wasserskilaufen auf der Mosel in der deutsch-luxemburgischen Grenzstrecke (Kondominium) finden Sie hier.
| Mosel-km | Lage | Bemerkungen |
|---|---|---|
| 126,20 - 128,70 | unterhalb Bernkastel-Kues | |
| 142,00 - 143,00 | oberhalb Staustufe Wintrich | |
| 147,20 - 147,80 | unterhalb Straßenbrücke Piesport | in einer Breite von 100 m vom rechten Ufer |
| 167,10 - 168,50 | oberhalb Staustufe Detzem | in einer Breite von 100 m vom linken Ufer |
| 173,00 - 174,50 | zwischen Mehring und Longen | |
| 178,30 - 180,05 | oberhalb Straßenbrücke Schweich | in einer Breite von 100 m vom rechten Ufer |
| 196,30 - 198,70 | oberhalb Staustufe Trier | in einer Breite von 100 m vom rechten Ufer |
| 201,80 - 202,60 | unterhalb Igel | |
| 206,30 - 207,20 | unterhalb Wasserbillig | in einer Breite von 70 m vom linken Ufer |
| 213,50 - 214,80 | zwischen Wellen und Machtum | |
| 216,80 - 218,20 | zwischen Nittel und Ahn | in einer Breite von 50 m vom linken Ufer |
| 223,90 - 225,00 | zwischen Ehn und Wehr | |
| 230,60 - 231,50 | oberhalb Staustufe Palzem-Stadtbredimus | |
| 233,60 - 235,00 | zwischen Straßenbrücke Remich und Besch | |
| 236,00 - 237,00 | zwischen Besch und Schwebsange |
Wassermotorräder
Das Befahren von Wasserstraßen mit so genannten Wassermotorrädern ist geregelt in der Wassermotorräderverordnung. Auf Binnenwasserstraßen darf mit dem Wassermotorrad grundsätzlich nur auf dafür frei gegebenen Strecken gefahren werden.
Außerhalb dieser Strecke dürfen Wassermotorräder nur für eine Wanderfahrt von A nach B benutzt werden und müssen hierbei einen klar erkennbaren Geradeauskurs einhalten. Nähere Informationen erhalten Sie in der Moselschifffahrtspolizeiverordnung (MoselSchPV)
Im Bereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Trier stehen keine entsprechenden Flächen zur Verfügung.
Im Bereich des Wasser- und Schifffahrtsamtes Koblenz ist der Bereich von Mosel-km 13,50 bis 14,50 (Raum Winnigen) frei gegeben worden.
Die Verhaltensregeln für Nutzer finden Sie in der Wassermotorräderverordnung.
Wassermotorräderverordnung 2005 (PDF-Datei, 72 kByte)
(Herausgeber: Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Ausgabe 2005)